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0. Anwendung der allgemeinen Reservierungsbedingungen

0.1 Diese allgemeinen Reservierungsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungsanfragen und Verträge, die mit dem Camping Duinezwin abgeschlossen werden und sich auf Stellplätze, Wohnmobilstellplätze und Ferienunterkünfte beziehen, die vom Camping Duinezwin vermietet werden.

0.2 Das Camping Duinezwin lehnt die Anwendung anderer allgemeiner Reservierungsbedingungen ausdrücklich ab.

0.3 Ausnahmen von diesen allgemeinen Reservierungsbedingungen sind nur möglich, wenn die Parteien
diese schriftlich vereinbart haben.

1. Allgemeines

1.1. Die Bereitstellung der Unterkunft (des Grundstücks oder der Ferienunterkunft) erfolgt durch die Aktivierung des Ein- und Ausfahrcodes oder die Übergabe der Hausschlüssel.

1.2. Die Ankunft ist zwischen 10 und 18 Uhr vorgesehen. Ausnahmen von dieser Regel können in gegenseitigem Einvernehmen gemacht werden. Gäste, die nicht rechtzeitig ankommen können, müssen das Team Camping Duinezwin informieren.

1.3. Etwaige Beschwerden über die Unterkunft müssen unverzüglich zu Beginn des Aufenthalts, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des Aufenthalts, dem Team Camping Duinezwin gemeldet werden, damit das Camping Duinezwin die Beschwerde zufriedenstellend lösen kann. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Mangel an der Unterkunft mehr geltend gemacht werden.

1.4. Am Abreisetag muss der Campinggast die Unterkunft bis 11 Uhr im Falle einer Mietunterkunft und bis 12 Uhr im Falle eines Camping- oder Wohnmobilstellplatzes verlassen, sofern keine andere Abreisezeit vereinbart wurde.

2. Reservierung und Zahlung

2.1. Eine Reservierung kann sowohl über die Camping-Website (www.duinezwin.be), per E-Mail (info@duinezwin.be) oder an der Rezeption beantragt werden und ist sowohl für den Campinggast als auch für das Camping Duinezwin verbindlich, wenn die angeforderte Ferienunterkunft im angegebenen Zeitraum verfügbar ist.

2.2. Das Camping Duinezwin bearbeitet nur Reservierungsanfragen von Personen ab 18 Jahren. Das Camping Duinezwin behält sich das Recht vor, eine Reservierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach Reservierung der Ferienunterkunft und Annahme der Reservierung durch das Camping Duinezwin erhält der Campinggast eine Reservierungsbestätigung/Rechnung.

2.3. Die Zahlung von 100% des Gesamtbetrags (inkl. Nebenkosten) muss spätestens 7 Tage vor dem Anreisedatum über die Zahlungsseite oder per Überweisung auf das Konto des Camping Duinezwin erfolgen.

2.4. Eine nicht rechtzeitige Zahlung kann zur Stornierung der Reservierung führen.

2.5. Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben, sofern nicht anders angegeben.

2.6. Etwaige Kosten für Geldüberweisungen und/oder Überweisungen gehen zu Lasten des Campinggastes.

2.7. Die Zahlung des Gesamtbetrags bedeutet, dass der Campinggast die hier genannten allgemeinen Reservierungsbedingungen und die vollständige Beschreibung der Unterkunft zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

2.8 Spezifische Kosten oder Kautionen, die für die Unterkunft anfallen, werden in der Reservierungs- oder Mietvereinbarung angegeben.

3. Rechte und Pflichten des Camping Duinezwin

3.1. Das Camping Duinezwin ist verpflichtet, die Unterkunft dem Campinggast zum Zeitpunkt und Datum des Beginns des Aufenthalts sauber und in gutem Zustand zur Verfügung zu stellen.

3.2. Das Camping Duinezwin darf die Unterkunft zu jeder angemessenen Zeit besichtigen oder von potenziellen Campinggästen besichtigen lassen.

3.3. Vorbehaltlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Camping Duinezwin übernimmt das Camping Duinezwin keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die dem Campinggast oder dessen Eigentum während des Aufenthalts und/oder aufgrund der Nutzung der Unterkunft zugefügt werden. Das Camping Duinezwin haftet, in jedem Fall, maximal bis zur Höhe des Gesamtbetrags oder der Entschädigung für mehrere Kosten oder Schäden, für die eine normale Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen Deckung bieten würde.

3.4. Wenn entweder ein Gast oder diejenigen, die ihn oder sie begleiten oder die sich durch sein oder ihr Handeln auf dem Campingplatz befinden, oder ein Tagesbesucher zufällig auf einem Foto und/oder Video erscheinen, das für eine Veröffentlichung des Camping Duinezwin oder für die Darstellung auf einer Internetseite des Camping Duinezwin aufgenommen wurde, wird seine Zustimmung zur Verwendung des Fotos und/oder Videos in der Veröffentlichung oder im Video vermutet, auch wenn er oder sie auf dem Foto und/oder Video erkennbar ist.

3.5. Das Camping Duinezwin behält sich das Recht vor, nicht für eventuelle Schreibfehler oder falsche Preisangaben haftbar gemacht zu werden. Im Falle von Schreibfehlern oder einer falschen Preisangabe bei einer Reservierung behält sich das Camping Duinezwin das Recht vor, die Reservierungsanfrage abzulehnen oder die Reservierung ohne Stornogebühren oder Gutschriften zu stornieren.

4. Rechte und Pflichten des Campinggastes

4.1. Der Campinggast darf die Unterkunft nicht mit mehr Personen belegen, als bei der Reservierung vereinbart wurde, es sei denn, mit schriftlicher Zustimmung des Camping Duinezwin. Bei Überschreitung ohne schriftliche Zustimmung der angegebenen Anzahl von Personen wird die Reservierung als aufgelöst betrachtet, ohne Anspruch auf Entschädigung (was bedeutet, dass der Campinggast die Unterkunft und das Camping Duinezwin sofort verlassen muss).

4.2. Der Campinggast darf die Unterkunft ausschließlich als Ferienunterkunft nutzen, darf darin keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben und darf die Unterkunft nicht an Dritte vermieten oder überlassen.

4.3. Eine Gruppe von Campinggästen unter 18 Jahren ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Camping Duinezwin gestattet.

4.4. Der Campinggast wird die Unterkunft wie ein guter Hausherr nutzen, wobei der Campinggast für während des Aufenthalts an der Unterkunft verursachte Schäden und Verluste haftet, es sei denn, der Campinggast kann nachweisen, dass die Schäden ihm nicht zuzurechnen sind.

4.5. Der Aufenthalt im Camping Duinezwin erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Campinggastes. Der Campinggast übernimmt auch die Verantwortung für seine Gäste und/oder Familie.

4.6. Der Campinggast muss die Unterkunft zum Zeitpunkt und Datum des Endes der Reservierung sauber und schadensfrei verlassen. Ist dies nicht der Fall, ist das Camping Duinezwin berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

4.7. Der Campinggast darf ein Haustier auf die Gelände des Camping Duinezwin und des Camping Duinenhof mitbringen, sofern dies bei der Reservierung angegeben wird. Es können zusätzliche Kosten anfallen. In der Ferienunterkunft "Chalet" sind Haustiere nicht erlaubt.

5. Optionsrecht

5.1. Es ist nicht möglich, eine Option für eine Unterkunft des Camping Duinezwin zu nehmen, es sei denn, es wird anders angegeben.

6. Stornierung

6.1. Das Camping Duinezwin kann aufgrund besonderer Umstände gezwungen sein, die Reservierung zu stornieren. Das Camping Duinezwin ist verpflichtet, den Campinggast so schnell wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu informieren. In diesem Fall wird das Camping Duinezwin sein Bestes tun, um dem Campinggast ein alternatives Angebot zu unterbreiten. Sollte dies nicht zur Zufriedenheit des Campinggastes gelingen, wird das Camping Duinezwin alle vom Campinggast gezahlten Beträge anteilig zurückerstatten, basierend auf der Anzahl der nicht genutzten Übernachtungen. Dies erfolgt ohne jegliche Haftung des Camping Duinezwin.

6.2. Der Campinggast ist berechtigt, die Reservierung zu stornieren und aufzulösen, unter Einhaltung folgender Bedingungen:

6.2.1. Die Stornierung muss mindestens schriftlich an info@duinezwin.be erfolgen.

6.2.2. Bei einer Stornierung vor 3 Tagen vor dem geplanten Anreisedatum erhält der Campinggast eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags der Reservierung.

6.2.3. Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor dem geplanten Anreisedatum werden 100% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.

6.2.4. Zusätzliche Verwaltungsgebühren können anfallen.

6.3. Nach Erhalt einer Stornierung des Campinggastes wird das Camping Duinezwin die Reservierung während der Öffnungszeiten der Rezeption stornieren. Die Stornierung einschließlich der anfallenden Stornogebühren, falls zutreffend, wird dem Campinggast schriftlich mitgeteilt. Etwaige verbleibende Beträge zugunsten des Campinggastes werden zurückerstattet. Etwaige offene Beträge nach der Stornierung, einschließlich der Stornogebühren und Verwaltungsgebühren, zugunsten des Camping Duinezwin müssen vom Campinggast beglichen werden.

7. Änderungen

7.1. Wenn eine bereits getätigte Reservierung geändert werden muss, kontaktiert der Campinggast das Camping Duinezwin. Diese Änderung wird schriftlich vom Camping Duinezwin bestätigt.

7.2. Änderungen an der Aufenthaltsdauer sind jederzeit möglich, auch während des Aufenthalts. Wenn die Änderung dazu führt, dass die Unterkunft in den drei Tagen nach der Änderung nicht durch den Campinggast reserviert wird, wird diese Änderung als Stornierung betrachtet (siehe Kapitel 6).

8. Auflösung

8.1. Das Camping Duinezwin ist berechtigt, die Reservierung einseitig zu stornieren, ohne Stornogebühren oder -guthaben, ohne dass eine schriftliche Mitteilung erforderlich ist, wenn:

  • der Gesamtbetrag zu Beginn des Aufenthalts nicht bezahlt wurde.
  • der Campinggast die Unterkunft vorzeitig verlässt.
  • der Campinggast ohne vorherige Benachrichtigung die Unterkunft am Tag des Beginns des Aufenthalts vor 18 Uhr nicht bezieht.
  • der Campinggast die Verpflichtungen aus dieser Reservierungsvereinbarung und/oder den Ordnungsregeln nicht einhält.

9. Streitigkeiten

Trotz größter Sorgfalt und Bemühungen des Campinggastes und des Camping Duinezwin kann es vorkommen, dass ein Campinggast eine berechtigte Beschwerde hat. Der Campinggast muss eventuelle Beschwerden und technische Störungen unverzüglich dem Camping Duinezwin melden, damit das Camping Duinezwin die Probleme sofort lösen kann. In der Zwischenzeit muss der Campinggast alle zumutbaren Schritte unternehmen, um mögliche Schäden zu begrenzen. Sollte die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst werden, hat der Campinggast bis spätestens 2 Wochen nach Entstehung der Beschwerde die Möglichkeit, die Beschwerde schriftlich beim Camping Duinezwin einzureichen.

Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen können und nicht anderweitig gerichtlich entschieden werden können, werden von einem zuständigen Richter entschieden.

10. Sonstiges

10.1. Es kann vorkommen, dass in unmittelbarer Nähe der Unterkunft Bauarbeiten, wie Straßenarbeiten und/oder Bauarbeiten, durchgeführt werden. Weder das Camping Duinezwin noch der Campinggast können für eventuelle Unannehmlichkeiten oder Schäden verantwortlich gemacht werden.

10.2. Das Camping Duinezwin geht äußerst sorgfältig mit der Richtigkeit der vom Campinggast zur Verfügung gestellten Informationen und deren Zusammenstellung und Verbreitung um. Wir können jedoch nicht garantieren, dass der aktuelle Zustand dem oben genannten entspricht, aufgrund möglicher Änderungen im Laufe der Zeit.10.3.

10.3. Das Camping Duinezwin ist nicht verantwortlich für die Bereitstellung falscher Informationen, wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die gegebenenfalls daraus entstehen können.